Satzung, Struktur und Haltung zeigen!
Satzung des gemeinnützigen Vereins:
"Verein für Gyn. Krebserkrankungen - Deutschland e.V. / Schwerpunkt Eierstockkrebs"
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen „Verein für Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V. / Schwerpunkt Eierstockkrebs“
2. Der Verein hat seinen Sitz in Neumünster.
3. Die Haftung wird auf das Vereinsvermögen beschränkt.
4. Der „Verein für Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V. / Schwerpunkt Eierstockkrebs“ mit Sitz in Neumünster verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Information über, sowie Förderung/Unterstützung von: Prävention zur Früherkennung von gyn. Krebserkrankungen (Ovarial-,Cervix-, Vulva-, Endometrium-, Peritoneal- und Scheidenkrebs), Informationen rund um Gynäkologische Krebserkrankungen, sowie zu alternativen Möglichkeiten der Behandlung und über gesamtheitliche Therapieformen, Betreuung und Hilfe von Betroffenen und deren Angehörigen, Förderung von unabhängiger Forschung, einer Verknüpfung und Schulung behandelnder Ärzte, sowie in dem Bereich arbeitenden Verbänden, Ausbildung/Qualifizierung von „Onkolotsen SH / GCCE / Gyn. Cancer Care Expert“und hilft, eine umfassende Verbesserung/Information der Behandlungs- und Informationsmöglichkeiten von betroffenen Frauen und deren Angehörige, sowie von Ärzten - aufzubauen und zu verbreiten.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
4. Die Mitglieder erhalten keine Vergütungen und Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können natürliche Personen sowie juristische Personen sein. Zu diesem Zweck wird ein Mitgliederbestandsverzeichnis geführt. Die Mitgliedschaft wird erworben, indem das künftige Mitglied sich schriftlich mit Namen, Geburtsdatum, Wohnort, Telefonnummer und, wenn vorhanden, E- Mail Adresse bewirbt und zwei Vorstandsmitglieder der Bewerbung zustimmen und auf dem Bewerbungsschreiben gegenzeichnen.
2. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
3. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand; das ausgetretene Mitglied wird gestrichen; die Austrittserklärung wird verwahrt.
4. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand. Der Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund möglich.
5. Der Verein unterscheidet „aktive“ und „stille“ Mitglieder. Stimm- und Wahlberechtigt sind „aktive Mitglieder“.
§ 5 Finanzen
1. Die Mitgliederversammlung oder der Vorstand entscheidet über die Ausgaben des Vereins. Ein Mitgliedsbeitrag wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung erhoben.
2. Der Finanzbedarf des Vereins wird auch durch Spenden gedeckt. Spendenbescheinigungen werden erteilt.
§ 6 Organe und Einrichtungen
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung findet zumindest einmal im Kalenderjahr statt; Zur Mitgliederversammlung wird mit vorläufiger Tagesordnung in Schriftform mit einer Frist von vier Wochen eingeladen. Eine Mitgliederversammlung findet auch statt, wenn es zumindest 20 % der Mitglieder schriftlich oder durch E-Mail verlangen; in diesem Fall ist unverzüglich mit einer Frist von vier Wochen einzuladen.
2. Die Mitgliederversammlung kann entweder real oder virtuell erfolgen. Der Vorstand entscheidet hierüber nach seinem Ermessen und teilt dies seinen Mitgliedern in der Einladung mit. Die Vorschrift des § 32 Abs. 2 BGB bleibt hiervon unberührt. Virtuelle Mitgliederversammlungen finden in einem nur für Mitglieder zugänglichen Chatroom statt. Mitglieder müssen sich hierbei mit ihren Daten sowie einem gesonderten Passwort anmelden.
3. Das Passwort ist jeweils nur für eine virtuelle Mitgliederversammlung gültig. Mitglieder, die ihre E-Mail Adresse beim Verein registriert haben, erhalten das Passwort durch eine gesonderte E-Mail, die übrigen Mitglieder erhalten das Passwort per Brief. Ausreichend ist eine Versendung des Passwortes 2 Tage vor der Mitgliederversammlung an die dem Verein zuletzt bekannt gegebene (E-Mail-)Adresse bzw. eine Woche vor der Versammlung an die dem Verein zuletzt bekannte Postadresse. Die Mitglieder sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig; § 11 Nr. 2 bleibt unberührt. Die Mitgliederversammlung setzt zu Beginn die Tagesordnung fest.
5. Ein Beschluss ist gefasst, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen und außerdem mehr Ja-Stimmen als Stimmenthaltungen abgegeben worden sind. § 11 Nr. 1 bleibt unberührt.
6. Durch Stimmzettel muss gewählt werden, wenn zumindest drei Mitglieder es
verlangen oder mehr Mitglieder kandidieren als im gleichen Wahlgang zu wählen sind. Blockwahl kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus drei und höchstens aus sieben Mitgliedern. Sie werden von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Der Vorstand
führt die Geschäfte ehrenamtlich. Vergütungen sind in der Geschäfts- und Finanzordnung geregelt. Der Vorstand verteilt die anstehenden Aufgaben untereinander. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands (1. und 2. Vorstand) gemeinschaftlich vertreten.
2. Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Scheiden Vorstandsmitglieder vorzeitig aus, muss bei weniger als vier Mitgliedern für die Restamtszeit gewählt werden. Der Vorstand insgesamt oder einzelne seiner Mitglieder können von der Mitgliederversammlung abgewählt werden; § 11 Nr. 1 und 2 gelten entsprechend.
3. Zu Sitzungen des Vorstands sind alle Mitglieder des Vorstandes schriftlich oder durch E-Mail einzuladen; auch hier gilt § 7 Nr. 3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zumindest drei seiner Mitglieder anwesend sind. Es kann durch E-Mail abgestimmt werden, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder durch E-Mail erreicht worden sind.
4. Der Vorstand beschließt über die Geschäfts- und Finanzordnung. Zu seiner Unterstützung kann der Vorstand eine Geschäftsstelle einrichten und hauptamtliche Mitglieder der Geschäftsführung berufen. Diese haben im Vorstand beratende Stimme und sind nur diesem verantwortlich.
§ 9 Protokoll
Über die Mitgliederversammlung und über die Vorstandssitzungen ist ein stichwortartiges Ergebnisprotokoll aufzunehmen, insbesondere sind die Beschlüsse zu protokollieren und ist eine Anwesenheitsliste dem Protokoll beizufügen.
Der Protokollführer wird in der jeweiligen Sitzung gewählt; er und der Versammlungsleiter unterzeichnen das Protokoll.
§ 10 Kassenprüfung
Die Kassenprüfung für die Wahlperiode des Vorstandes obliegt zwei von der Mitgliederversammlung beauftragten Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören. Die Kassenprüfung erfolgt jährlich vor der Mitgliederversammlung; ein Kassenbericht ist mit Prüfvermerk der Versammlung vorzulegen.
§ 11 Änderung der Satzung, Auflösung des Vereins
1. Die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins können nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von vier Wochen einzuberufenden Mitgliederversammlung mit 75 % der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
2. Es müssen mindestens fünf Mitglieder zur Beschlussfassung anwesend sein.
Sollten weniger Mitglieder anwesend sein, findet eine weitere Mitgliederversammlung mit einer Frist von drei Wochen am Ort mit gleicher Tagungsordnung statt. Diese Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
3. Der Vorstand ist ermächtigt, die Satzung so weit zu ändern, wie dies vom Finanzamt zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit für erforderlich gehalten wird.
4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen, nach Abstimmung mit dem Finanzamt, an eine gemeinnützige Institution und zwar an die: Deutsche Stiftung Eierstockkrebs; c/o Prof. Dr. med. Jalid Sehouli; Direktor der Klinik für Gynäkologie; Charite, Campus Virchow Klinikum; Augustenburger Platz 1; 13353 Berlin, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Neumünster, den 19.8.2021
Wir haben eine klare Position !
Gynäkologische Krebserkrankungen und besonders Eierstockkrebs sind mehr als schwere Krebserkrankungen, denn sie betreffen die ganze Familie in einem besonderen Maße durch die Schwere des Eingriffs und die späte Diagnosestellung und führt deshalb zu weitreichenden Traumata, Ängsten und Beschwerden - nicht nur bei den betroffenen Frauen selbst!
Gerade Eierstockkrebs bedarf dringend einer UMFASSENDEN UND ZUGEWANDTEN sowie KONTINUIERLICHEN Therapie und Behandlung, sowie einer andauernden Begleitung und Nachsorge. Und dies ein (Über-)Leben lang!
Leider wissen dies die Wenigsten. Oftmals herrscht Unkenntnis über die richtige, kompetente Behandlung /Therapie und häufig wird leider NICHT an ausgewiesene Kompetenzzentren über- oder verwiesen!
Dies alles führt dazu, dass Frauen während und nach der Therapie immer noch nicht die richtige, notwendige Behandlung bekommen. Sie sind zudem oftmals tief verunsichert - sowohl in Bezug auf ihre Behandlung aber auch in Bezug auf die Kompetenz der Ärzte und Therapeuten, während und nach der Behandlung.
Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist es, die betroffenen Frauen umfassend aufzuklären und ihnen Wege zu den bestehenden Hilfsmöglichkeiten sowie zu Kompetenzzentren aufzuzeigen, und gleichzeitig an ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erinnern: Unter anderem eine Zweitmeinung ein zu holen!
Wir vermitteln betroffenen Frauen fundiertes Fachwissen und helfende Kontakte, aktivieren und beraten sie und zugleich begleiten wir sie bei ihrer individuellen Therapieentscheidung. Darüber hinaus gründen und betreuen wir OvarSH-Selbsthilfegruppen, in denen Austausch, Informationsweitergabe und die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund stehen.
Desweiteren bringen wir mit unserer zielgerichteten und zugewandten, professionellen Arbeit die Erkrankung ESK in das Bewusstsein der Öffentlichkeit, um möglichst auch präventiv auf die Symptome dieser Krankheit aufmerksam zu machen.
In den Gesprächen in unseren OvarSHGs wird u.a. die Akzeptanz in Hinblick auf die eigene Erkrankung gefördert, sowie einen kompetentern, selbstbestimmten Umgang mit der Erkrankung animiert, begleitet und unterstützt! In all unserer Arbeiten folgen wir IMMER den Grundsätzen von Unabhängigkeit und Transparenz.
Auf politischer Ebene wollen wir vehement und eindringlich darauf hinwirken, dass eine hochkarätige, adäquate und umfassende Behandlung und Therapie von erkrankten Eierstockkrebspatientinnen zwingend erforderlich ist und zum jetzigen Zeitpunkt dringend verbessert werden muss.
Wir sehen uns als politische Stimme von Patientinnen mit einer gynäkologischen Krebserkrankung und verfolgen unsere formulierten Ziele in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern, auf allen Ebenen unnachgiebig! Dazu stehen wir und dafür setzen wir uns weiterhin konsequent ein!
Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V. finanziert sich…
aus Geldspenden (Zuwendungen von Privatpersonen, von Institutionen und Firmen, Benefizveranstaltungen, GKV und Krankenkassengeldern, Projektgeldern, Chorauftrittsspenden und Mitgliedsbeiträgen). Einige Mittel sind nicht immer an bestimmte Projekte gebunden, sondern dienen den in der Satzung festgelegten Zielen.
aus Sachspenden ( wie der Zurverfügungstellung von kostenlosen Räumen und sonstiger Infrastruktur für unsere (leider immer umfassender) Verwaltung. aus Sponsorengeldern, die wir für bestimmte Zwecke nutzen, diese Gelder sind ZWECKGEBUNDEN. Wir realisieren mit diesen Geldern ganz bestimmte Projekte, wie zum Beispiel das Bundestreffen Eierstockkrebs, welches einmal im Jahr stattfindet und hochkarätige Vortragende aufweist, um den immensen Informationsbedarf der Patientinnen zu decken. Unsere Vortragenden bekommen keine Honorare oder sonstige Gelder, sie wirken ehrenamtlich, freiwillig und unentgeldlich mit!
2. Wir unterscheiden zwischen Sponsoring und Zuwendungen von Spenden:
Wesensmerkmal des Sponsorings ist die, in einem Vertrag festgelegten ziel- und projektbezogene Arbeit: um Patientenbedürfnisse darzustellen und hierfür zielgerichtete Lösungen zu finden, zum Benefit der Patientin oder/und gezielt Informationen zu der Erkrankung ESK zu kommunizieren und weiterzugeben. Das Wesensmerkmal von Spenden ist, die nicht vereinsbezogene, selbstlose Zuwendung von Geld- oder Sachspenden, die bei Spenden nicht an ein konkretes Projekt gebunden sind, aber dennoch im Sinne der festgelegten Ziele von Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V. ausgegeben werden. Portokosten, Versendung der grünen Socken an die Kliniken, Versendungen von Informationsmaterial zu ESK oder Material- oder Reisekosten für Vorträge und Informationsveranstaltungen werden unter anderem hieraus finanziert. Spender fördern ausschließlich die in der Satzung festgelgten Ziele von Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V.
3. Unsere Richtlinien für den Umgang mit den Mitteln
1. Wir richten unsere fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen von Patientinnen mit Gynäkologische Krebserkrankungen - insbesondere Eierstockkrebs - und deren Angehörigen aus.
2. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, ist es für uns unabdingbar, unsere Neutralität und Unabhängigkeit strikt zu wahren!
3. Wir begrüßen das Interesse der Wirtschaft indem wir darin eine ECHTE Chance für einen zielgerichteten Dialog sehen, um Patientinnenwünsche konkret umzusetzen und Therapiemöglichkeiten zu verbessern! Unser Vertrauen in unsere absolute Unabhängigkeit und Neutralität wird keinesfalls dadurch gefährdet!
4. Deswegen wägen wir vor jeder Sponsoringentscheidung genauestens ab, ob zwischen der finanziellen Unterstützung und der Außenwirkung ein vertretbares Verhältnis besteht.
5. Wir akzeptieren keine Zusammenarbeit, die unsere Gemeinnützigkeit gefährdet oder ausschließt!
6. Wir werben nicht für Produkte, weder mittel- noch unmittelbar! Vielmehr sehen wir es als unsere Pflicht an, Patientinnen über Forschung zum Thema ESK, sowie über Erfahrungen mit Medikamenten, Medizinprodukten, Therapien offen und kritisch zu informieren und sich darüber direkt auszutauschen!
7. Entscheidungen über Projekte und Aktionen sowie über deren Inhalte werden von uns unabhängig von Förderern und Sponsoren getroffen. Die Verwirklichung von Projekten werden immer in einem genau formulierten Vertrag festgehalten.
8. Es wird grundsätzlich kein einzelner Sponsor bevorzugt. Wir begrüßen auch hier die Vielfalt und die kollektive Intelligenz!
9. Unser Fortbestand darf durch die Förderung eines Sponsors nicht gefährdet werden.
10. Wir sind sehr bemüht, Förderer aus ganz unterschiedlichen Bereichen zu gewinnen und sprechen daher keine Empfehlung für einzelne Kliniken, Ärzte, Produkte oder Unternehmen/Firmen aus!
11. Sponsorenmittel sind immer an ein bestimmtes Projekt gebunden. Die Nennung des jeweiligen Sponsors auf Internetseiten, in Veranstaltungsunterlagen oder -plakaten in angemessener Form, ohne Logo, ist bei uns fairnesshalber, möglich! Wir verzichten vehement auf Sponsoren, die ausschließlich einen vordergründige Marketing/Werbeauftritt für sich wollen!
12. Über Gespräche mit potenziellen Sponsoren und die Annahme von Geldern entscheidet ausschließlich der amtierende Vorstand von Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V..
13. Werden Projekte mit Sponsorengeldern mitfinanziert, müssen diese zu Projektbeginn auf dem Konto von GynKD eintreffen.
14. Mitarbeiter aus fördernden Unternehmen dürfen niemals innerhalb der Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V. eine maßgebliche, stimmberechtigte Funktion ausüben!
15. Die Verwendung des Namens und des Logos von Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V. bedarf vorher der schriftlichen Zustimmung des Vorstands von Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V. !
Das Dach: Der Verein Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V.,
Die einzelnen Säulen :
- Hilfe und Informationsplattform zu Gynäkologische Krebserkrankungen / Schwerpunkt ESK
- die Selbsthilfegruppen Eierstockkrebs - OvarSHGs - bundesweit,
- der Chor „Jetzt oder Nie!“
- der Qualifizierungs- und Ausbildungskurs „Onkolotse“ (SKG) - in Schleswig Holstein
- NEU: Awareness Kampagne - Aktion: Grüne Socke!
Der Verein EsKD, gegründet 8/2016, war bis 2021 eine Organisation zum Thema Eierstockkrebs, bei der ganz konkret - Betroffene, Ärzte, Angehörige sowie weitere Fachleute - gleichberechtigt zusammenarbeiten, sich regelmäßig intensiv austauschen und sich treffen/vernetzen, um weiträumig über das Thema Eierstockkrebs zu informieren, sowie das Thema Eierstockkrebs noch forcierter in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen. Die Idee für die Gründung des Vereins ESKD entstand durch die enge Zusammenarbeit mit engagierten Menschen und Institutionen, während der Arbeit bei der ersten Selbsthilfegruppe OvarSHG-Kiel, 2014. Der Verein hat verschiedene Säulen / Tätigkeitsfelder. 3/2021 wurde der Verein in: Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V. umbenannt und vertritt nun alle Frauen/Patienten mit einer gynäkologische Krebserkrankungen.
Säule 1 –
Hilfe- und Informationsplattform Gynäkologische Krebserkrankungen / Schwerpunkt ESK
Der Verein GynKD versteht sich als "Interessengemeinschaft/-vertretung" schwerpunktmäßig für Frauen mit Eierstockkrebs aber auch allen weiteren gynäkologische Krebserkrankungen. Er möchte
- über die Gynäkologische Krebserkrankungen informieren
- eindringlich auf spezialisierte und kompetente Krankenhäuser, sowie spezialisierte Ärzte und Zentren, hinweisen
- auf weiterführende Informationen, Beratungsangebote, Netzwerke und Veranstaltungen zum Thema ESK hinweisen
- neueste Erkenntnisse/Behandlungsmöglichkeiten/Studien bündeln und darüber informieren
- Auskunft zu Krankenkassenleistungen und Schwerbehindertenrecht geben
- Kontakte zu betroffenen Frauen und zu Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe bereitstellen
- In ganz Deutschland verlässlich Selbsthilfegruppen für Frauen mit Eierstockkrebs gründen und diese coachen und begleiten
- Jährlich das Bundestreffen von Frauen mit ESK© organisieren und ausrichten
- Jährlich Workshops zum Thema "Realitäten, Wünsche und Visionen" ausrichten und die erarbeiteten Inhalte von Frauen mit ESK an die Ärzte kommunizieren
- Vermittlung von Hilfe beim Umgang mit Krisensituationen
- Vorträge auf Patiententagen/Infoveranstaltungen halten
- Forderungen und Wünsche von Patientinnen vertreten
Betroffene Frauen und Angehörige können mit uns:
Die Krankheit besser verstehen lernen und durch unsere Selbsthilfegruppen OvarSHG andere betroffene Frauen treffen, sich austauschen, sowie vielfältige Informationen zu Gynäkologischen Krebserkrankungen erhalten
- Ängste abbauen, Rückhalt finden und Mut schöpfen
- gecoacht und informiert in das Arztgespräch / Therapie gehen
- Schreck und Isolation überwinden
- Hilfreiche Informationen, Adressen und Kontakte erhalten
- PatientinnenThemen bei Schulungen für Ärzte
- Vorträge - angepasst an Patiententage oder Infoveranstaltungen, zum Thema ESK
- Veröffentlichung und Weitergabe von Ihren Veranstaltungsinformationen/Patientinnen-aktionen auf unserer Website, sowie in unseren sozialen Netzwerken
- Kooperationen mit unseren OvarSH Gruppen
Säule 2 -
OvarSHGs - Selbsthilfegruppen für Frauen mit Eierstockkrebs in ganz Deutschland
Im November 2013 haben Andrea Krull und Anne Zeretzke - die erste SelbstHilfeGruppe Eierstockkrebs - OvarSHG- Kiel, in Schleswig Holstein - gegründet. Seitdem hat Andrea Krull noch in 10 weiteren Städten OvarSHGs gegründet oder vorhandene Gruppen verbunden und vernetzt. Weitere Gruppen-gründungen sind in Planung und werden ständig umgesetzt. Viele Frauen aus ganz Deutschland und auch unterstützende Ärzte - aus vielen Bundesländern, schließen sich der Idee an - Frauen umfassende Hilfe, Austausch - sowie neuste Informationen zu der Behandlung, Therapie und Diagnose zu Gynäkologischen Krebserkrankungen zu geben.
Die Frauen der OvarSHG Gruppen - in Kiel, Hamburg, Hannover, Münster, Essen, Köln/Bonn/Düsseldorf, Stuttgart und München treffen sich regelmäßig 1 x im Monat - auch online. Zeiten, Ort und Informationen zu den völlig eigenständigen Gruppen, sowie Gruppeninfos finden Sie gut aufgeführt auf der OvarSHG Website: www.ovarsh.de
Zudem verfügen wir zusätzlich über 5 OnLine-Gruppen auf Facebook und im Netz.
In unseren SelbsthilfeGruppen können Frauen in zugewandter und geschützter Atmosphäre über Ihre Fragen und Probleme sprechen und sich direkt mit anderen betroffenen Frauen austauschen. Je mehr Frauen und Gruppen es werden, desto größer wird die Gesamterfahrung und desto weiträumiger wird der Informationsaustausch sowie das Wissen über die Möglichkeiten zu den Behandlungen und Therapien bei Eierstockkrebs.
Die OvarSHGs verstehen sich als neutrale Ansprechpartner und Informationengeber für alle Frauen mit Eierstockkrebs und deren Angehörige und arbeitet direkt mit den betroffenen Frauen und Angehörigen vor Ort. Wir beraten und geben Auskünfte nicht nur auf der Grundlage von Selbstbetroffenheit, sondern auch durch ein umfassendes Wissen, zu ganz verschiedenen Themen, welche wir uns im Laufe der Jahre zum Thema Eierstockkrebs angeeignet haben. Durch die hochwertige Arbeit mit betroffenen Frauen, aber auch durch die gute Zusammenarbeit mit Medizinern aus diversen Gebieten ergänzen und bereichern unsere OvarSHGs das Expertenwissen des medizinischen Systems im Sinne einer ganzheitlichen Gesundheitsinformation.
Die OvarSHGs organisieren regelmäßig fundierte Informationsveranstaltungen (Bundestreffen und Workshops) rund um das Thema Eierstockkrebs, damit Frauen mit Eierstockkrebs bestmöglich unterstützt werden und ihren Informationsbedarf, sowie den Redebedarf zum Thema stillen können. Leitungen der OvarSHGs werden geschult und gecoached.
Durch die gute und fundierte Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Fachleuten, können zudem konkrete, medizinische und individuelle Fragen der Frauen direkt, schnell und verständlich beantwortet werden. Dieses hilft den Frauen und unterstützt jede betroffene Frau ganz individuell.
Säule 3 –
Singende Selbsthilfe: Chor „Jetzt oder Nie!“
Andrea Krull hat 2014 einen Chor für erkrankte Menschen ins Leben gerufen. Inzwischen setzt sich der Chor „Jetzt oder Nie!“ jedoch aus Betroffenen, Angehörigen, Ärzten, Krankenschwestern, Psychologen und weiteren Interessierten und helfenden Menschen zusammen, die es unbedingt braucht, um in speziellen Lebenssituationen gut begleitet und unterstützt zu werden. Zwei „geschulte Mitglieder“ des Chores stehen zuverlässig jeweils 30- 60 Min vor und nach den Proben für Gespräche/Beratung und Coachings zur Verfügung.
Jeder ist in diesem Chor jederzeit willkommen – ganz unkompliziert. Es gibt keine Aufnahmekriterien, man muss nicht professionell singen können.
Der Sinn des Chores ist es, in Gemeinschaft
- neuen Lebensmut zu schöpfen
- Kraft zu tanken
- der Krankheit selbstbewusster entgegen zu treten
- (neues) Körpergefühl zu erhalten
- neuen Mut und Zuversicht zu gewinnen
- die Erkrankung für eine Weile in den Hintergrund treten zu lassen
- die gemeinsame Stärke zu fühlen
- Menschen mit ähnlichem Schicksal treffen zu können
- spielerischen Austausch und Kontakte zu ermöglichen
- und in respektvoller Atmosphäre eine Weile unbeschwert zu sein
Die inzwischen über 60 festen SängerInnen, die Musikschule Neumünster, gemeinsam mit Hanne Jensen (Chorleiterin) und Frau Krull, erfreuen sich sehr an diesem ungewöhnlichen Chor.
Jeder Auftritt ist eine Freude und ein Gewinn für die SängerInnen, denn der Chor hat sich inzwischen ein wunderbares Repertoir an Liedern angeeignet und viele, ganz unterschiedliche Auftritte erlebt. Im Herbst 2017 brachte er eine eigene WeihnachtsCD heraus, die seit November 17 gegen eine Spende erhältlich ist.
Der Chor kann auch gebucht werden und tritt sehr gerne auf Veranstaltungen/Patiententagen oder Feiern auf. Kontakt: Brita Jung /A. Trauzold : Email:
Säule 4 -
Qualifizierung Onkolotse (SKG)
Seit dem 20. April 2017 ist Andrea Krull als ausgebildete und von der sächsischen Krebsgesellschaft zertifizierte OnkoLotsin(SKG) in Neumünster tätig und darf offiziell ratsuchende krebserkrankten PatientInnen und Angehörigen beratend und begleitend zur Verfügung stehen.
Zudem läuft ab 5/21 der vierte Qualifizierungskurs zum Onkolotsen in Schleswig Holstein in enger Zusammenarbeit mit der Sächs. Krebsgesellschaft.
Onkolotsen sind AnsprechpartnerInnen für an Krebs erkrankte PatientInnen, sowie für deren Angehörige. Sie betreuen PatientInnen und Angehörige, informieren und helfen durch die vielen Fragen ihrer Erkrankung und lotsen und navigieren Betroffene und Angehörige durch das komplexe Gesundheitssystem und dessen Abläufe. Bei einer Krebserkrankung, ist es (überlebens-) wichtig, gut informiert in die verschiedenen Arztgespräche/Therapien/-Nachsorgen zu gehen und hierfür umfassend vorbereitet und gecoacht zu sein. Angehörige und Freunde können genau diese Hilfestellung nicht immer durchgängig leisten, stehen sie oft selbst unter Schock.
Genau an diesem Punkt möchten OnkoLotsen mit ihrer Arbeit ansetzen.
"Mir ist es ein großes Anliegen, qualitativ hochwertig und gut ausgebildet zu sein, um Betroffene umfassend und vor allem professionell und gut ausgebildet, zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten", so Andrea Krull.
Von Onkolotsen betreute PatientInnen werden zudem über ihre PatientInnenrechte informiert und können so besser als eigenverantwortliche PartnerInnen im Prozess ihrer eigenen Therapie und Krankheitsbewältigung agieren und mitentscheiden - und somit das eigene Leben, mit und nach Krebs, deutlich sicherer meistern. Fragen zu Befunden, Arztberichten, Sozialangelegenheiten und Krankenkassenleistungen können selbstverständlich auch mit dem Onkolotsen besprochen und geklärt werden.
Kontakt und Informationen zum 4. Ausbildungskurs 2021 in SH oder eine Terminabsprache für ein onkolotsisches Gespräch erhalten Sie per Email:
Gespräche finden nach Terminabsprache in den Räumen des Vereins Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V.- statt.
Seit 5/2018 werden in NMS OnkolotsenQualifizierungskurse in Zusammenarbeit mit der sächsischen Krebsgesellschaft angeboten.
Der 4. Qualifizierungskurs startet 2021. Wir haben bereits 39 Onkolotsen ausgebildet! Diese sind von Mü bis FL an ganz verschiedenen Orten tätig.
Alle weiteren Informationen zu den Tätigkeiten und Projekten des Vereins Gynäkologische Krebserkrankungen Deutschland e.V. finden Sie oben unter den verschiedenen Reitern
Informationen zu unseren Selbsthilfegruppen OvarSHGs finden Sie oben unter dem Reiter "Unsere Selbsthilfegruppen":
Neue Säule: Awareness Kampagne zu ESK:
Mit der Aktion: Grüne Socke! machen wir auf ESK aufmerksam und helfen durch die wunderbaren Sockenspenden gleichzeitig den Frauen mit ESK, indem wir die gespendeten Socken an die Krankenhäuser weitergeben, in denen Frauen mit ESK gut und kompetent behandelt werden. Die Schwestern und Ärzte geben die Socken direkt an die erkrankten Frauen auf Station weiter.
In der Socke finden die Frauen weitere Informationen und Kontakte, die ihnen helfen können mehr zu der Erkrankung Eierstockkrebs zu erfahren.
Gleichzeitig sind in den Socken kleine, mutmachende Nachrichten. der Strickerinnen versteckt, die der Frau Mut und Zuversicht spenden sollen.
Die grünen Socken werden durch unsere Vorstandsvorsitzende Stephsnie Mielke und durch die StrickSchäfchen/Tanja Linke ehrenamtlich koordiniert.
Wir verkaufen diese Socken nicht, sondern koordinieren und versenden sie bundesweit auf unsere Kosten in die Krankenhäuser und somit zu den betroffenen Frauen!
Informationen zu unserer "Aktion: Grüne Socke!" finden Sie oben unter dem Reiter: Unsere Projekte / Grüne Socke